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Nachhaltige Entsorgung

Europäische und nationale Verordnungen zur Umweltkennzeichnung haben neue Regeln dafür aufgestellt, wie Hersteller den Verbrauchern helfen müssen, Verpackungen nach dem Verbrauch des Produkts bewusst zu entsorgen.

Aus diesem Grund wird ab dem Jahrgang 2021 jede Flasche Venica&Venica mit einem zusammenfassenden Etikett versehen, das für weitere Informationen auf diese Website verweist.

Venica hat schon immer auf den Schutz der Umwelt und die Nachhaltigkeit der Produktionsmethoden geachtet und begrüßt jede Neuheit, die darauf abzielt, die Verbraucher für Umweltfragen zu sensibilisieren.

ACHTUNG
Prüfen Sie, welche kommunalen Vorschriften

Korken

Korken

FOR51 - Kork

Biomüll oder Korken-Sammelstellen

flasche

Flasche

GL70 Farbloses Glas
GL71 Grünes Glas
GL72 Braunes Glas

Altglasentsorgung getrennt nach Farbe

capsula

Kapsel

C/ALU90 – Aluminium und Metall

Gelbe Tonnen oder andere speziell gekennzeichnete Sammelbehälter

KOMPONENTEKLASSIFIZIERUNGENTSORGUNG
Korken
riciclo tappi sughero
FOR51 - Kork

Biomüll oder Korken-Sammelstellen

Kapsel
C/ALU 90
C/ALU90 - Aluminium und Metall

Gelbe Tonnen oder andere speziell gekennzeichnete Sammelbehälter

Papier

Altpapier

Flasche
riciclo bottiglia vetro
GL70 Farbloses Glas
GL71 Grünes Glas
GL72 Braunes Glas

Altglasentsorgung getrennt nach Farbe

Normative Referenzen

Europäische Union
Artikel 8 System zur Kennzeichnung und Identifizierung
Aktueller Text Richtlinie 94/62/CE
  1. Der Rat beschließt nach Maßgabe des Vertrags spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie über die Kennzeichnung von Verpackungen.
  2. Zur Erleichterung der Sammlung, Wiederverwendung und Verwertung, einschließlich der stofflichen Verwertung, muss auf den Verpackungen die Art des verwendeten Verpackungsmaterials gemäß der Entscheidung 97/129/EG der Kommission (1) angegeben sein, damit sie von der betreffenden Industrie identifiziert und klassifiziert werden können. 
  3. Die entsprechende Kennzeichnung muss auf der Verpackung selbst oder auf dem Etikett deutlich sichtbar und leicht lesbar angebracht sein. Die Kennzeichnung muss dauerhaft sein und auch nach dem Öffnen der Verpackung erhalten bleiben.
Italienischer Staat
Artikel 219 Absatz 5 DLgs 152/2006 (TUA) geändert durch D.lgs. n. 116/2020

Alle Verpackungen müssen gemäß den geltenden technischen UNI-Normen und den von der Kommission der Europäischen Union erlassenen Bestimmungen angemessen gekennzeichnet sein, um die Sammlung, Wiederverwendung, Verwertung und stoffliche Verwertung von Verpackungen zu erleichtern und den Verbrauchern korrekte Informationen über die Endverwendung der Verpackungen zu liefern.

Die Hersteller sind außerdem verpflichtet, für die Identifizierung und Klassifizierung von Verpackungen die Art des verwendeten Verpackungsmaterials gemäß der Entscheidung 97/129/EG der Kommission anzugeben.

Nachhaltige Entsorgung

Europäische und nationale Verordnungen zur Umweltkennzeichnung haben neue Regeln dafür aufgestellt, wie Hersteller den Verbrauchern helfen müssen, Verpackungen nach dem Verbrauch des Produkts bewusst zu entsorgen.

Aus diesem Grund wird ab dem Jahrgang 2021 jede Flasche Venica&Venica mit einem zusammenfassenden Etikett versehen, das für weitere Informationen auf diese Website verweist.

Venica hat schon immer auf den Schutz der Umwelt und die Nachhaltigkeit der Produktionsmethoden geachtet und begrüßt jede Neuheit, die darauf abzielt, die Verbraucher für Umweltfragen zu sensibilisieren.

ACHTUNG
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Korken

Korken

FOR51 - Kork

Biomüll oder Korken-Sammelstellen

Bottiglia

Flasche

GL70 Farbloses Glas
GL71 Grünes Glas
GL72 Braunes Glas

Altglasentsorgung getrennt nach Farbe

kapsel

Kapsel

C/ALU90 – Aluminium und Metall

Gelbe Tonnen oder andere speziell gekennzeichnete Sammelbehälter

Europäische Union
Artikel 8
Artikel 8 System zur Kennzeichnung und Identifizierung
Aktueller Text Richtlinie 94/62/CE
  1. Der Rat beschließt nach Maßgabe des Vertrags spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie über die Kennzeichnung von Verpackungen.
  2. Zur Erleichterung der Sammlung, Wiederverwendung und Verwertung, einschließlich der stofflichen Verwertung, muss auf den Verpackungen die Art des verwendeten Verpackungsmaterials gemäß der Entscheidung 97/129/EG der Kommission (1) angegeben sein, damit sie von der betreffenden Industrie identifiziert und klassifiziert werden können. 
  3. Die entsprechende Kennzeichnung muss auf der Verpackung selbst oder auf dem Etikett deutlich sichtbar und leicht lesbar angebracht sein. Die Kennzeichnung muss dauerhaft sein und auch nach dem Öffnen der Verpackung erhalten bleiben.
Italienischer Staat
Artikel 219 Absatz 5 DLgs 152/2006 (TUA) geändert durch D.lgs. n. 116/2020

Alle Verpackungen müssen gemäß den geltenden technischen UNI-Normen und den von der Kommission der Europäischen Union erlassenen Bestimmungen angemessen gekennzeichnet sein, um die Sammlung, Wiederverwendung, Verwertung und stoffliche Verwertung von Verpackungen zu erleichtern und den Verbrauchern korrekte Informationen über die Endverwendung der Verpackungen zu liefern.

Die Hersteller sind außerdem verpflichtet, für die Identifizierung und Klassifizierung von Verpackungen die Art des verwendeten Verpackungsmaterials gemäß der Entscheidung 97/129/EG der Kommission anzugeben.


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Venica & Venica Di Gianni Venica e C. S.S. Società Agricola

Standort Cerò 8 34070 Dolegna del Collio (Go)
 (+39) 0481 61264
 info@venica.it  wine.resort@venica.it

Unser Verkaufsladen ist von Montag bis Samstag von 9 bis 18 Uhr geöffnet, ausgenommen im Januar, wo wir zusätzlich auch am Samstag geschlossen bleiben.

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